1962 bis 1972. Die Gründerjahre

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Am 23. September 1962 wird der Braunschweiger Judo Club in der Gaststätte „Zur Glocke“, Stobenstraße 12, in Braunschweig gegründet. Die Eintragung in das Vereinsregister erfolgt am 27. November 1962.

Wolfgang Haarstrich, vorher schon Gründer der Judoschule „Nippon“, ist auch diesmal wieder die treibende Kraft. Sein Partner, Wolfgang Schnur, hört von einem leeren Raum im Dachgeschoß des Roxi, Südstadt, wo das Training im eigenen Verein mit ca. 40 Judoka beginnen kann.

In diesem gerade mal 6×6 Meter „großen“ Dojo bremst die Wand nach zwei Fallübungen zu viel Schwung hart ab. Nach dem Training bilden Kaltwasserhahn, Gartenschlauch und Duschkopf eine rustikale Reinigungs- und Erfrischungsmöglichkeit.

Trotz der widrigen Trainingsbedingungen haben die Judoka viel Spaß an Vereins-, Stadt- und Kreismeisterschaften. Und nicht nur dort. Einige kommen auf Landes- und Bundesebene weiter; Edgar Denecke erreicht dabei oft vorderste Plätze.

Training und Wettkampf sind nicht alles. Auch die Freizeit wird zum großen Teil im Verein verbracht. Besondere Anziehungskraft üben Feste aus, die unterschiedliche Vereine im großen Saal des Roxi ausrichten.

Begeisterung für das Judo entwickelt sich nicht nur in Braunschweig: In Tokyo wird Judo 1964 erstmals olympische Sportart. Mit dem Niederländer Anton Geesink gewinnt ausgerechnet ein Europäer vor den favorisierten Japanern Gold in der offenen Gewichtsklasse.

Mit so viel Rückenwind wächst die Zahl der Vereinsmitglieder bis 1972 auf ca. 120. 1963 kommt Karate hinzu, die Abteilung stellt 1966 zwei deutsche Karatemeister. Ab 1965 trainiert die Aikidoabteilung, die zu den 7 Gründungsvereinen des Deutschen Aikido Bundes (DAB) gehört. 1971 nimmt die Jiu-Jitsu Abteilung das Training auf und 1972 die Kendo Abteilung. Damit bietet der BJC alle fünf Budosportar- ten an.

Wolfgang Haarstrich kann 1963 auch Honner Hornuß für den neuen Verein begeistern: in der Rolle als Judosportler, als Judolehrer und kontinuierlich bis März 2022 als Motor für die Entwicklung sowie als Garant für den Fortbestand des Vereins.


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