Umsetzung der 3G-Regel in unserem Dojo

Geschrieben von: , veröffentlicht am: 24.02.2022
Kategorien: Berichte 2022 , ; Schlagwörter: keine

Aufgrund der Anpassung der Corona-Regeln zum 24.02.2022 gilt in unserem Dojo die 3G-Regel. Das bedeutet: Zutritt nur mit Impf- oder Genesennachweis oder negativem Testnachweis für alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Die Maskenpflicht (außer beim Sporttreiben bzw. beim Sitzen) bleibt bis aus Weiteres erhalten.

Geimpft im Sinne der Verordnung ist:

  • Person mit Nachweis der vollständigen Schutzimpfung – dies ist der Fall, wenn seit der Zweitimpfung (wichtig: auch bei Johnson & Johnson ist eine zweite Impfung notwendig) 14 Tage vergangen sind. Nach Genesung gilt dies bereits nach einer Impfung ohne 14-tägige Frist.

Genesen im Sinne der Verordnung ist:

  • Person mit Genesenen-Nachweis, d.h. positiver PCR-Test, der mindestens 28 Tage und maximal 90 Tage (3 Monate) zurückliegt

Als Getestet gilt eine Person mit nachstehendem Nachweis:

  • PoC-Antigen-Schnelltest maximal 24 Stunden gültig
  • Selbsttest unter Aufsicht maximal 24 Stunden gültig
  • PCR-Test maximal 48 Stunden gültig

Wer nicht genesen ist und aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, muss sich testen lassen.
Dies gilt nicht für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.

Hinweis: Die Formulierungen sind den Vorlagen des Landes Niedersachsen entnommen und können hier nachgelesen werden: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html



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